Die Leistungen der Aupair Krankenversicherung:
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Ambulante ärztliche Heilbehandlung
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stationäre Behandlung im Krankenhaus
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schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen
in einfacher
Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
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Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare
Krankenhaus
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medizinisch notwendiger Rücktransport
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unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel
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Medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen
als Anschlussheil-behandlung
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ärztliche Betreuung und Behandlung von Schwangerschaften
Noch besser abgesichert mit der Reiseunfall- und
Reisehaftpflichtversicherung
Ergänzend zur Aupair-Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen auch
den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.
Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen:
- während
Ihres Au-Pair-Aufenthaltes
- rund um
die Uhr, 24-Stunden
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unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht
hat
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Versicherungssumme für Invalidität 30.000,-- EUR
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Versicherungssumme bei Tod 15.000,-- EUR
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Bergungskosten 5.000,-- EUR
Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet
Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des
Auslandsaufenthaltes:
- Tod
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Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
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Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
- Prüfung
ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
- Nach
Prüfung der Sachlage, Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
- Abwehr
unberechtigter Forderungen
Versicherungssumme:
3.000.000,-- EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
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Die Monatsprämien der Aupair Versicherung:
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ohne USA / Kanada |
mit USA / Kanada |
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Personen bis 35 Jahre |
33,00 EUR |
99,00 EUR |
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Haftpflicht- &
Unfall-Versicherung |
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Personen bis 35 Jahre |
4,00 EUR |
4,00 EUR |
Hinweise für
die Au-Pair-Versicherung
Sie können sich sofort online versichern und zahlen bequem
per Lastschrift oder Kreditkarte (Mastercard /
Eurocard, VISA, American Express).
Abschlussfrist:
Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen
werden. Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Beginn einer
Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit
Antritt einer neuen Auslandsreise. Für Reisen nach Deutschland kann der
Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der
versicherten Person in Deutschland abgeschlos-sen werden.
Altersbegrenzung:
Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 35. Lebensjahr
Beginn und Ende des
versicherungschutz:
Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise, längstens
für ein Jahr. Die Versicherung kann auf
Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Selbstbehalt im Schadenfall:
kein Selbstbehalt
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