Au-Pair Versicherung

ohne Selbstbehalt

 

Damit die Zeit als Au Pair für Sie  eine tolle Erfahrung wird, um Land, Leute und die Sprache kennen-zulernen, nehmen wir Ihnen eine Sorge ab, und bieten hier eine speziell für Au-Pair entwickelte  Krankenversicherung an.

 

Diese Au-Pair-Versicherung kann von Personen mit deutscher oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschlossen werden, sofern diese

  • einen schriftlichen Au-Pair Vertrag mit einer Gastfamilie gemäß den gesetzlichen Regeln des Gastlandes vereinbart hat,

  • zu Beginn des Au-Pair Aufenthaltes das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

  • eine wirksame Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes für den Au-Pair Aufenthalt besitzt und diese auf Verlangen nachweisen kann.

Die Leistungen der Aupair Krankenversicherung:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen
    in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Rücktransport
  • unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel
  • Medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen als Anschlussheil-behandlung
  • ärztliche Betreuung und Behandlung von Schwangerschaften

 
Noch besser abgesichert mit der Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung

Ergänzend zur Aupair-Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen auch den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.

Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen:

  • während Ihres Au-Pair-Aufenthaltes
  • rund um die Uhr, 24-Stunden
  • unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat
  • Versicherungssumme für Invalidität 30.000,-- EUR
  • Versicherungssumme bei Tod 15.000,-- EUR
  • Bergungskosten 5.000,-- EUR


Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:

  • Tod
  • Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
  • Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
  • Prüfung ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
  • Nach Prüfung der Sachlage, Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Versicherungssumme: 3.000.000,-- EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden

 



Die Monatsprämien der Aupair Versicherung:
  ohne USA / Kanada mit USA / Kanada
Personen bis 35 Jahre 33,00 EUR 99,00 EUR
Haftpflicht- & Unfall-Versicherung
Personen bis 35 Jahre 4,00 EUR  4,00 EUR

Hinweise für die Au-Pair-Versicherung

Sie können sich sofort online versichern und zahlen bequem 
per Lastschrift oder Kreditkarte (Mastercard / Eurocard, VISA, American Express).
 

Abschlussfrist:
Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Auslandsreise. Für Reisen nach Deutschland kann der Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlos-sen werden.

Altersbegrenzung:
Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 35. Lebensjahr

Beginn und Ende des versicherungschutz:
Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise, längstens für ein Jahr. Die Versicherung kann auf
Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Selbstbehalt im Schadenfall:
kein Selbstbehalt

 

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